Policendarlehen
Wenn man als Kreditnehmer großen Wert darauf legt, dass man einen schnellen Kredit erhält und dass kaum Zeit vergeht zwischen der Beantragung und der Auszahlung, dann bietet sich zuerst ein Sofortkredit an, bevor einem der Begriff Policendarlehen begegnet.
Doch was genau ist eigentlich ein Sofortkredit? Einfach ausgedrückt ist ein Kredit das Mieten von Geld bzw. einem bestimmten Geldbetrag. Dieser Betrag wird entweder in Teilbeträgen oder komplett zum Ende einer vereinbarten Laufzeit zurückgezahlt. Allerdings wird nicht genau die gleiche Summe zurückgezahlt, sondern man muss mit einem monatlichen Zinssatz rechnen.
Kredite gibt es in verschieden Formen und unterschiedlichen Arten. Es gibt Wechsel, Darlehen, Stundungen und Warenkredite. Diese können von Unternehmen, Banken aber auch von Stiftungen oder Privatpersonen angeboten.
Im allgemeinen Sprachgebrauch ist ein Darlehen zwar einem Kredit gleich, allerdings muss man doch Unterschiede feststellen. Mit einem Versicherungsdarlehen, einem so genannten Policendarlehen, ist eine Vorauszahlung aus einer Versicherungsleistung- einer Lebensversicherung zum Beispiel- im Voraus möglich. Nicht zu verwechseln ist dies mit der Möglichkeit beispielsweise eine Lebensversicherung zu verkaufen. Obwohl man dazu sagen muss, dass viele Anbieter wie z.B. die Fidor AG beide Varianten anbieten.
Allerdings ist bei Risikoversicherungen, die eine Versicherungsleistung nur bei dem Eintritt eines bestimmten Ereignisses, wie den Tod, anbieten, das Abschließen von Policendarlehen nicht möglich. Der Versicherer trägt kein Kreditausfallrisiko, da der Versicherungsnehmer seine bereits erworbenen unbedingten Ansprüche beleiht. So ist das Policendarlehen eine sehr gute Alternative zum Verkauf oder sogar der Kündigung einer Lebensversicherung.
Aber Sie sollten Beachten, dass ein Policendarlehen kein Darlehen im rechtlichen Sinn ist, sondern „nur“ eine Vorauszahlung auf die Versicherungsleistung, die Sie zu erwarten haben. Die Zinsen, die Sie zahlen, sind demnach keine Darlehnszinsen, sondern sind nur ein erhöhter Versicherungsbetrag.
Falls die Zinsen des Policendarlehen nicht gezahlt werden sollten, so wird das genau so eingestuft wie das Nichtzahlen der Lebensversicherungsbeiträge. Nach einer Abmahnung ist der Versicherer sogar berechtigt, das Policendarlehen zu kündigen. Es wird anschließend beglichen, und zwar mit dem aktuellen Anspruch auf den Rückkaufswert des Lebensversicherungsvertrages.
Heutzutage scheint es normal zu sein, dass man sich Sachen und Gegenstände kaufen will, obwohl man das Geld, das man für den Kauf benötigen würde, noch überhaupt nicht besitzt. Immer wieder ist in unseren Briefkästen Werbung und es finden sich Prospekte, die uns günstige Sofortkredite oder Darlehen versprechen. Jedoch sollte man nicht vergessen, dass es sich bei dem Geld immer noch um geliehenes Geld handelt und man sollte lange und gründlich abwägen, ob man dieses wirklich benötigt.