Sofortkredit Kündigung
Oft ergeben sich Situationen, in denen man einen Sofortkredit vorzeitig kündigen möchte, zum Beispiel weil man diesen durch einen günstigeren Kredit ablösen will. Man spricht dann von Umschuldung. Oder es steht unerwartet Geld zur Verfügung, mit dem man die Restschuld tilgen kann. Um sich hier eine gewisse Freiheit zu bewahren, sollte man daher schon beim Abschluss eines Sofortkredites auf den Vertrag achten.
Wann kann ich meinen Sofortkredit kündigen?
Viele Kreditanbieter halten sich bei der Bewilligung eines Sofortkredites an die gesetzliche Kündigungsfrist, die 3 Monate beträgt. Meist wird auch noch gefordert, dass zuvor mindestens 3 Ratenzahlungen erfolgt sind, bevor ein Kreditvertrag gekündigt wird.
Gesetzlich bindend ist diese Kündigungsfrist jedoch nicht. Das wäre nur der Fall, wenn weder eine feste Laufzeit vereinbart wäre noch eine Aussage im Vertrag selbst getroffen würde, was bei Sofortkrediten in der Regel nicht der Fall ist.
Sollte also bei Abschluss eines Sofortkredites keine Aussage über Kündigungsmodalitäten zu finden sein, so ist die Rückzahlung Verhandlungssachen zwischen Kreditnehmer und -geber. Auf der anderen Seite gibt es einige Anbieter, die gegen eine Zusatzgebühr bei Vertragsabschluss auch eine sofortige Kündigung möglich machen.
Beachten sollte man auch, dass man bei einer Sofortkredit-Kündigung nicht die Bearbeitungsgebühr erstattet bekommt.
Wann kann die Bank den Sofortkredit kündigen?
Der Kreditgeber, also meistens die Bank, kann den Kredit dann kündigen, wenn der Kunde die Raten nicht mehr regelmäßig zahlen kann. Der genaue Ablauf hängt dabei vom jeweils gültigen Mahnverfahren des Kreditinstituts ab und daher unterschiedlich.
Üblicherweise geschieht die Ratenzahlung per Dauerauftrag vom eigenen Girokonto. Ist das Konto dann nicht ausreichend gedeckt, wird der Betrag vom girokontoführenden Institut rücküberwiesen. Daraufhin wird der Kreditnehmer angemahnt und meist noch ein weiter Versuch unternommen, die Rate einzuziehen.
Geschieht dies mehrere Male nicht, werden weitere Mahnungen versendet, bis schließlich die Mitteilung zur Kündigung des Sofortkredites erfolgt. In dem Fall wird ein Inkassounternehmen mit dem Einzug der Restschuld beauftragt, und es erfolgt der Negativ-Eintrag “Kreditkündigung” an die Schufa. Damit hat der Kunde seine Bonität verloren, mit den entsprechenden Folgen: Kredite in Deutschland sind nicht mehr zu bekommen, Handyverträge können nicht abgeschlossen werden, etc.
Kann die Restschuld nicht bezahlt werden, so steht meist die private Insolvenz vor der Tür. Aber selbst dann hat der Kreditgeber noch Ansprüche am Einkommen oberhalb des Pfändungsfreibetrags.
Wenn es zu einer Mahnung kommt, dann ist Stillschweigen sicher der falsche Weg, stattdessen sollte man sofort mit der Bank in Verhandlung treten, um eine Lösung zu finden.
Weitere Informationen: Schufa Auskunft